Allgemeine Informationen
!! Parken während der Übungsstunden !!
Wir wissen, dass die Parkplätze häufiger knapp bemessen sind. Das hängt u.a. damit zusammen, dass hin und wieder zeitgleich zu unseren Übungsstunden schulische Veranstaltungen stattfinden. Parken Sie daher bitte so, dass nicht noch zusätzlich Parkraum "vergeudet" wird. Am besten und sinnvollsten ist, wenn man sich immer neben das letzte Fahrzeug in der Parkreihe anschließt. So werden unnötig große Lücken vermieden. D a n k e.
!! Sportsachen oder andere Kleidungsstücke nach der Übungsstunde vergessen !!
Rufen Sie bitte in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr (montags und dienstags) im Büro unter 0661-64881 an, sobald Sie feststellen, dass Sie etwas in der Umkleidekabine bzw. Halle vergessen haben. Wir versuchen dann, das Vergessene im Büro zum Abholen zu deponieren. Im Einzelfall kann auch in der Fundsachen-Kiste am Ende des Ganges nachgeschaut werden.
!! Neue Anschrift oder Namens- bzw. Kontoänderung !!
Sind Sie bitte so nett und informieren uns, wenn Sie umgezogen sind, einen anderen Namen oder aber eine neue Kontoverbindung haben. Nur dann ist sichergestellt, dass wir Sie postalisch erreichen (z.B. Einladung zur Mitgliederversammlung) und die Mitgliedsbeiträge problemlos eingezogen werden können. Sie helfen uns und natürlich auch sich selbst. D a n k e.
!! Fahrradständer !!
Die Stadt Fulda hat an der Zuwegung zur Halle auf unsere Initiative hin einen Fahrradständer installiert. Wir bitten, diesen auch nach Möglichkeit zu nutzen.
!! Nutzung des Privat-Pkw zum Vereinszweck !!
Da der Verein keine Absicherung durch eine Kfz.-Zusatzversicherung hat, erfolgt die Nutzung des Privat-Pkw eines Mitglieds für eine Fahrt zum Vereinszweck ausschließlich auf freiwilliger Basis. Das hat zur Folge, dass Schäden an diesem Privat-Pkw allein über die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung des Halters abgegolten werden und darüberhinaus entstehende Schäden oder Nachteile (z.B. Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse) nicht gegenüber dem Verein geltend gemacht werden können. Mit der Zahlung der üblichen Wegstreckenentschädigung durch den Verein sind die Ansprüche abgegolten.






